Fragen und Antworten zum Land Uruguay:
Über das Land, die Bewohner, Gebräuche, Sitten, Kultur, Geschichte, Tourismus, Urlaub usw.
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von Wassersportlerin » Sonntag 20. Januar 2019, 13:23
Hallo liebe Forenmitglieder,
aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im Herbst in D möchte ich dieses Jahr (ca. Oktober bis Januar 2020) für ca. 3 Monate in Montevideo leben und auch gerne versuchen in meinem Beruf als IT-Beraterin zu arbeiten. Mein Ziel ist es, so besser einen Eindruck von der uruguayischen Gesellschaft zu bekommen. Mein Stundensatz ist mir nicht wichtig, da mein Spanisch alles andere als perfekt ist und ich Geld mitnehmen würde, von dem ich leben kann.
Alternativ kann ich mir auch ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich für einen feuchten Händedruck vorstellen.
Weiss vielleicht jemand, ob man arbeiten darf, wenn man mit einem Touristenvisum im Land ist?
Herzliche Grüße aus dem verschneiten Deutschland
Antje
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Wassersportlerin
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von antaresuy » Montag 21. Januar 2019, 21:36
Hallo und willkommen im Forum.
Bei der Ankunft bekommt man den Pass abgestempelt, was gleichzeitig ein 3 Monatsvisum ist. Ein paar Tage vor Ablauf der 3 Monate kann man dieses Visum um weitere 3 Monate im Einwanderamt verlängern. Ein Arbeitsvisum gibt es in Uruguay nicht. Wenn man länger bleiben möchte, dann muss man eben um 24 Stunden ausreisen um einen neuen Stempel im Pass zu bekommen und man kann dann wieder die 6 Monate legal im Land bleiben. Wenn man offiziell arbeiten möchte (und insbesondere neuerdings auch als Voluntarist - also ehrenamtlich - braucht man einen einheimischen Personalausweis (Cédula) und dann bekommt man automatisch auch alle staatlichen Dienstleistungen (Rentenrecht, Krankenversicherung, etc.). Dazu muss man allerdings einen Aufenthaltsgenehmigungsantrag im Einwanderamt stellen.
Grüsse,
Peter Stross
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antaresuy
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von Wassersportlerin » Mittwoch 23. Januar 2019, 20:52
Hallo Peter,
vielen Dank für die Infos.
Ich habe es geahnt, dass Arbeiten gegen Geld mit dem Touristenvisum nicht geht.
Was genau verstehst du unter einem Voluntaristen? Bei ehrenamtlicher Arbeit dachte ich, ich werde z.B Mitglied in einem Verein und helfe einfach mit oder frage einfach in einer Schule oder Altenheim oder anderem sozialen Projekt in der Nachbarschaft, ob meine Hilfe gebraucht wird. Dies müsste doch auch ohne Cedula gehen?
Viele Grüße
Antje
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von antaresuy » Montag 28. Januar 2019, 16:01
Hallo Antje,
man kann schon arbeiten, aber man hat dann kein Recht auf Sozialversicherung oder Krankenversicherung. Dies gilt auch für Voluntaristen die auch im Arbeitsamt registriert werden müssen. Schon bei der Stellung eine Aufenthaltsgenehmigungsantrages im Einwanderamt bekommt man das Papier mit welchem man die Cédula beantragen kann. Es ist eine provisorische Cédula die solange der Antrag nicht genehmigt wird, immer nur ein Jahr Gültigkeit hat und man diese immer wieder erneuern bis die Aufenthaltsgenehmigung durch ist (dauert ca. 2,5 Jahre der Prozess), danach ist die Cédula immer für 3 Jahre gültig.
Grüsse,
Peter Stross
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antaresuy
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von Wassersportlerin » Freitag 11. Oktober 2019, 16:30
Hallo Peter,
ich scheine einen Job (im Angestelltenverhältnis) zu haben. Zumindest sagt der Arbeitgeber, dass er mich sehr gerne haben möchte.
Muss ich noch was besonderes beachten bzw. mitbringen außer einem polizeilichen Führungszeugnis?
Viele Grüße
Antje
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Wassersportlerin
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von antaresuy » Samstag 12. Oktober 2019, 01:31
Hallo Antje,
wie ich schon vorhin sagte kann man mit Touristenvisum arbeiten, aber das Touristenvisum ist nur 3 Monate gültig. Man kann dieses auf weitere 3 Monate verlängern, aber dann mus man midestens für 24 Stunden das Land verlassen und bei der Rückkehr beginnt der Prozess mit dem Torusitenvisum von vorn an. Jedoch wie ich sagte, hat man kein Anrecht auf Sozialversicherung oder Krankenversicherung. Dieses Recht bekommt man erst wenn man eine Cédula hat, auch die provisorische Cédula die man bei Aufenthaltsgenehmigungsantrag machen kann.
Lrüsse,
Peter Stross
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antaresuy
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von Wassersportlerin » Montag 14. Oktober 2019, 21:52
Hallo Peter,
ich versuche zusammen zu fassen, was ich verstanden habe.
Man kann mit Touristenvisum 3 Monate legal arbeiten. Danach muss es verlängert werden. Entweder durch Ausreise für mindestens 24 STD oder im Amt.
Arbeiten nur mit Touristenvisum bedeutet, dass man nicht am Sozialversicherungssystem des uruguayischen Staates teilhaben kann. Ebenfalls nicht am Gesundheitssystem. Korrekt?
Für mich war es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass "legales" Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis des jeweiligen Staates möglich ist. Das sind ja paradisische Bedingungen. Fast wie in der EU.
Viele Grüße
Antje
PS: Kennt vielleicht jemand Rennradclubs oder -gruppen in Montevideo?
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Wassersportlerin
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von antaresuy » Dienstag 15. Oktober 2019, 20:43
Hallo Antje,
es gibt an sich in Uruguay kein Arbeitsvisum. Wenn man länger in Uruguay arbeitet als das weas das Touristenvisum erfasst, kann man eine "Temporäre Aufenthaltsgenehmigung beantragen die auf höchstens 2 Jahre beilligt wird. Diese temporäre Aufenthaltsgenehmigung kann man auch einmal um weitere4 2 Jahre verlängern. Wenn man aber weiss dass man länger als 2 Jahre im Land arbeiten wird, dann ist es auf jeden Fall ratsam eine normale AQufenthalysgenehmigung zu beantragen. Doe Kosten sind die selben, die Bürokratie etwas schwerer aber man hat es mit einem Mal hinter sich und man braucht nicht mehr Anträge zu stellen, nur die Cédula (Personalausweis) vor Verfall verlämgern.
Sobald mat ein Personalausweis besitzt, gehen die Sozialabgaben auf Dein Konto und Du hast 100% Krankenversicherung.
Grüsse,
Peter Stross
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antaresuy
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