von antaresuy » Sonntag 21. September 2014, 18:41
[quote="Renate"]Was passiert, wenn ich das Türschloss auswechseln lasse und dem illegalen Besetzer seine Sachen vor die Tür stelle?{/quote]
Zwei Fragen dazu:
1. Wie kommst Du in die Wohnung? Du hast keinen Schlüssel. Das ist ilegal. Er kann Dich anzeigen und Dukommst in echte Schwierigkeiten.
{quote]Kann man auch bei der Stadt Uruguay das Wasser für die Wohnung sperren lassen ?{/quote]
In Eigentumswohnungen ist das Wasser mit in den Kondogebühren. Das Gebäude hat nur einen Zähler für alle. Geht nicht. Ausserdem wenn die Rechnung nicht auf Deinen Namen ist, wäre so etwas unmöglich ausser Du beweisst dass Du in dieser Wohnung lebst.
{quote]Der Besetzer hat auch einen Schrank aus der Wohnung gestohlen und diesen vermutlich verkauft ( er soll Drogen nehmen). Bringt eine Anzeige wegen Diebstahl etwas ?{/quote]
Hast Du Beweise dass er den Schrank "gestohlen" hat? Knn nicht Dein Vater diesen vor seinem Tod vermacht haben? Du warst nicht da.
Du hast Dich 5 Jahre lang um nichts gekümmert. Du solltest ausfindig machen was für Schulden auf Dich warten. Wenn Stromrechnung auf Deinen Vater kommen und das Erbschaftsverfahren abgeschlossen ist, kannst Du Strom abmelden und genauso mit Leitungsgas mit der Ausrede, das dort "niemand" wohnt. Die bis dahin angelaufenen Schulden musst Du tilgen. Der Besetzer wäre dann gezwungen auf seinen Namen die Rechnungen austellen zu lassen.
Die Kondospesen sind aber Deine Verantwortung.Wenn sich da zuviel ansammelt, kann eine Zwangsversteigerung stattfinden um diese Schulden zu tilgen. Das selbe gilt für Eigentumssteuer und Türsteuer.
Der Prozess ist nicht eine finanzielle Frage, denn der Anwalt wird in diesm Fall sicherlich ein fixes Honorar verlangen. Je länger aber der Besetzer das in die Länge ziehen kann, kann die Auslagen erhöhen. Es ist eher eine Zeitangelegenheit. Wie ich schon vorher erwähnte, wenn Kinder oder schwangere Frau in der Wohnung leben, dann zieht es sich in die Länge und es kann Jahre dauern. Eine schnelle Lösung, die möglicherweise auch von einem Anwalt kommen kann, ist den Besetzer hinauszukaufen.
Grüsse,
Peter Stross