Hola Forum,
vor ein paar Tagen sind meine Frau und ich von Frankfurt nach Montevideo geflogen. Seit wir nicht mehr berufstätig sind, verbringen wir das Winterhalbjahr in Uruguay, nunmehr schon seit 5 Jahren. Bei der Abfertigung in Frankfurt wollte man uns nicht fliegen lassen mit der Begründung, dass unser Rückflug erst Ende März 2018 ist, und wer länger als 3 Monate bleibt bräuchte einen Ausreisenachweis, dass er spätestens nach 90 Tagen das Land verläßt. Wir flogen zum ersten Mal mit Air Europa, zuvor sind wir immer mit TAM bzw. Latam geflogen. Nie wurde beanstandet, dass unser Rückflug länger als 90 Tage nach dem Hinflug ist. Erst nach langer Diskussion und nachdem meine Frau ihre uruguayische Cédula vorgezeigt hatte (sie ist in Urugay geboren und hat auch einen uruguayischen Ausweis), ließ man sie und schließlich auch mich fliegen.
Meine Fragen:
- hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
- bisher war das so, dass man nach 90 Tagen bei der Migraciones weitere 90 Tage Aufenthaltsgenehmigung als Tourist bekam, ohne das Land verlassen zu müssen, und deshalb auch kein Ausreiseticket innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise brauchte. Weiß jemand, ob sich das geändert hat? Bei der Einreise hat jedenfalls niemand nach einem Ausreiseticket gefragt.
- ist das möglicherweise nur eine Praxis von Air Europa oder praktizieren das jetzt auch Latam und andere Fluggesellschaften?
Es war wirklich eine unangenehme Situation beim Einchecken und wir möchten das in Zukunft nicht mehr erleben müssen, wenn wir im Oktober in unser Winter-/Sommerquartier reisen.
Vielen Dank im voraus
Que pasen bien
Ximandro