Einwanderungsbestimmungen

Fragen und Antworten zum Thema Auswandern nach Uruguay:
Über das Auswandern, Einwandern, diesbezügliche Tips, Vorschriften und Regeln.

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Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon antaresuy » Samstag 13. Februar 2016, 16:03

Folgende Papiere/Dokumente sind notwendig um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen:

1. Führungszeugnis des Geburtslandes für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein).
2. Führungszeugnis des Wohnlandes oder Länder in welchen der/die Antragsteller die letzten 5 Jahre gelebt hat/haben für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein).
3. Bei Vorbestraften, muss man den gerichtlichen Bescheid vorlegen, dass das Gerichtsurteil vollstreckt wurde, falls dies nicht im Führungszeugnis erleutert wird.
4. Geburtsurkunde.
5. Heiratsurkunde (falls zutreffend).
6. Scheidungsentscheid (falls zutreffend und es Heiratsabsichten geben sollte).
7. Bei Minderjährigen, die allein oder nur mit einem Elternteil die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bitte nachfragen.

Alle diese Papiere/Dokumente müssen vom jeweiligen uruguayischem Konsulat beglaubigt werden oder Apostille haben.

Weiterhin muss man einen Einkommensnachweis vorlegen welches ein Einkommen rechtfertigen soll mit welchem der/die Antragsteller in Uruguay leben können. Für das Einwanderungsamt wird ein Nachweis von einem Notar oder Steuerberater in Uruguay (je nach Fall) ausgestellt. Bitte vorher nachfragen. Auch benötigt man 2 Passbilder.

Weiterhin muss man ein Gesundheitszeugnis in Uruguay machen mit folgenden Untersuchungen (ausländische Tests werden angenommen sofern diese nicht älter als 3 Monate sind):

• Blutanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
• Urinanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
• Tetanusimpfung (ausländische Impfscheine werden anerkannt)
• Ärztliche Untersuchung und Befragung
• bei Frauen im Alter zwischen 21 und 65 wird ein Gebährmutterkrebstest (PAP-Test) verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
• bei Frauen im Alter zwischen 40 und 65 wird eine Mammographie verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
• 1 Passbild

Wenn alle Papiere/Dokumente in Uruguay bearbeitet worden sind (überbeglaubigt, übersetzt und registriert) stellt man den Antrag im Einwanderamt. Jedes Mal wenn man das Land verlässt muss man vorher im Einwanderamt ein Wiedereinreisezertifikat erkaufen. Bei Minderjährigen gibt es spezielle Anforderungen. Bitte nachfragen. Jeder Fall wird einzeln bearbeitet und das Einwanderamt hat das Recht weitere Dokumente zu verlangen.

WICHTIG: Solang der Antrag bearbeitet wird MUSS Uruguay das Wohnland sein. Falls dies nicht der Fall ist, kommt der Antrag auf eine Warteliste solang der Antragsteller nicht im Land ist und wird nicht bearbeitet. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung sollte man sich auf eine sehr langsame Bürokratie vorbereiten, da dies heutzutage normalerweise weit über die 2 Jahre dauert.
Peter Stross
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Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon GF1971 » Montag 4. Juli 2016, 23:46

Danke für den klaren Überblick.
Reicht auch ein Vermögensnachweis anstelle der regelmäßigen Einkünfte? Und falls ja, was wird erwartet (x-faches Durchschnittseinkommen)?
Herzliche Grüße aus Tirol

Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon antaresuy » Dienstag 5. Juli 2016, 01:42

Willkommen im Forum,

leider nimmt das Einwanderamt keine Vermögensnachweise an. Sie möchten Einkommensnachweise die beweisen dass das Einkommen hoch genug ist um über die Runden zu kommen. Bis vor ein paar Jahren war ein Einkommen von 500 Dollar im Monat genug, aber heute verlangen sie schon, dass man einen Betrag als Einkommen hat mit welchem man wirklich in Uruguay leben kann.

Du sagst Durchschnittseinkommen. Was meinst Du damit? Du musst ein monatliches Mindesteinkommen haben mit welchem Du hier leben kannst, wie ich es vorher erwähnte. Nun ist es auch ab ob es eine Person ist oder eine mehrköpfige Familie.

Grüsse,
Peter Stross
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Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon Pulp » Dienstag 5. Juli 2016, 22:01

Danke das ist sehr hilfreich und übersichtlich. Bei welchen gesundheitlichen Einschränkungen wird die Einreise verweigert? Bzw. Unter welchen Umständen?

Liebe Grüße
Pulp
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Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon antaresuy » Dienstag 5. Juli 2016, 23:39

Keine gesundheitlichen Einschränkungen bedingen die Einwanderung. Einfach nur etwas Bürokratie dazufügen just for fun.
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Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon sebastian8 » Mittwoch 10. August 2016, 10:22

Hola an alle,

wir (51 und 56 Jahre) haben uns entschieden, nach Uruguay einzuwandern.
Nun habe ich ein Verständisproblem mit der Angabe bei den Einreisebedingungen.

Meine Frau ist in Serbien geboren und seit dem 6. Lebensjahr in Deutschland und auch als Deutsche eingebürgert. Nun lese ich hier, dass "Wenn der Antragsteller das Geburtsland VOR dem 18. Lebensjahr verlassen hat, kann anstelle desFührungszeugnisses entweder ein Zeugnisheft oder ein Ausländerausweis mit Niederlassungsbewilligung und ursprünglichem Anreisedatum eingereicht werden. Diese Dokumente sind im Ursprungsland mit einer APOSTILLE zu versehen und in Uruguay zu übersetzen. Eine notariell beglaubigte Kopie derselben ist in Uruguay zu erstellen und den Behörden vorzulegen".

Muss ich das so verstehen, dass meine Frau nun aus Serbien beim Einwohnermeldeamt einen Nachweis Ihrer Geburt anfordern muss und diesen dann in Serbien beglaubigen (also mit einer Apostille versehen) muss?
Oder reicht der Nachweis der Einbürgerung in Deutschland?

Ebenso verstehe ich das Prozedere beim Krankentest nicht ganz:
Reicht es nun aus, wenn wir die ganzen Befundberichte der Frau (Mammo und PAP) in Deutschland machen und beglauben lassen? Ich lese hier so viele unterschiedliche Angaben über die Gültigkeit im Netz (von 1,5 jahren bis nur max. 3 Monaten).
Nach Abgabe aller Dokumente müssen wir dann in Uruguay solange bleiben bis alles genemigt wurde oder können wir nach Deutschland zurück um unsere Vorbereitungen zu treffen?

Also, gerade das schiere Chaos im Kopf und ich finde nur Webseiten mit sehr sehr vielen unterschiedlichen Angaben über die neueseten Einreisebestimmungen......

Danke für eure Hilfe

Sebastian
sebastian8
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Re: Einwanderungsbestimmungen

Neuer Beitragvon antaresuy » Mittwoch 10. August 2016, 12:42

Hallo Sebastian,

willkommen im Forum.

Ich weiss nicht was Du unter Zeugnisheft (auch weiss ich nicht woher Du diese Auskunft hast) meinst. Ich kann verstehen dass Du ungern aus Serbien Dokumente beantragen möchtest, weil es höchstwahscheinlich eine Frage von Zeit und Geld und auch Bürokratie ist. Auf jeden Fall wird Deine Frau eine Geburtsurkunde brauchen, und diese kann nur in Serbien ausgestellt werden und diese braucht auch eine Apostille. Dies ist umungänglich. Wegen des Gührungszeugnisses würde ich raten im selben Moment eines in Serbien zu beantragen und auch mit Apostille zu versehen. Sie wird aber auch ein deutsches Führungszeugnis brauchen.
Die ärztliche Untersuchung ist mehr eine bürokratische Forderung aber notwendig. Mammo und Paptest können in Deutschland gemacht werden und hier bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden soweit diese nicht älter als 6 Monate sind.
Das uruguayische Einwanderamt versteht wenn man einen Aufenthaltsgenehmigungsantrag stellt, dass man schon in Uruguay sesshaft ist. Das heisst also, dass man sich in Uruguay scon aufhalten sollte, was nicht bedeutet, dass man nicht ins Ausland reisen darf.
Grüsse,
Peter Stross
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