Folgende Papiere/Dokumente sind notwendig um in Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen:
1. Führungszeugnis des Geburtslandes für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein).
2. Führungszeugnis des Wohnlandes oder Länder in welchen der/die Antragsteller die letzten 5 Jahre gelebt hat/haben für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat (darf nicht älter als 6 Monate sein).
3. Bei Vorbestraften, muss man den gerichtlichen Bescheid vorlegen, dass das Gerichtsurteil vollstreckt wurde, falls dies nicht im Führungszeugnis erleutert wird.
4. Geburtsurkunde.
5. Heiratsurkunde (falls zutreffend).
6. Scheidungsentscheid (falls zutreffend und es Heiratsabsichten geben sollte).
7. Bei Minderjährigen, die allein oder nur mit einem Elternteil die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bitte nachfragen.
Alle diese Papiere/Dokumente müssen vom jeweiligen uruguayischem Konsulat beglaubigt werden oder Apostille haben.
Weiterhin muss man einen Einkommensnachweis vorlegen welches ein Einkommen rechtfertigen soll mit welchem der/die Antragsteller in Uruguay leben können. Für das Einwanderungsamt wird ein Nachweis von einem Notar oder Steuerberater in Uruguay (je nach Fall) ausgestellt. Bitte vorher nachfragen. Auch benötigt man 2 Passbilder.
Weiterhin muss man ein Gesundheitszeugnis in Uruguay machen mit folgenden Untersuchungen (ausländische Tests werden angenommen sofern diese nicht älter als 3 Monate sind):
• Blutanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
• Urinanalyse für jede Person die das 15. Lebensjahr überschritten hat
• Tetanusimpfung (ausländische Impfscheine werden anerkannt)
• Ärztliche Untersuchung und Befragung
• bei Frauen im Alter zwischen 21 und 65 wird ein Gebährmutterkrebstest (PAP-Test) verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
• bei Frauen im Alter zwischen 40 und 65 wird eine Mammographie verlangt (ausländische Tests werden angenommen – dürfen bis zu 3 Monate alt sein)
• 1 Passbild
Wenn alle Papiere/Dokumente in Uruguay bearbeitet worden sind (überbeglaubigt, übersetzt und registriert) stellt man den Antrag im Einwanderamt. Jedes Mal wenn man das Land verlässt muss man vorher im Einwanderamt ein Wiedereinreisezertifikat erkaufen. Bei Minderjährigen gibt es spezielle Anforderungen. Bitte nachfragen. Jeder Fall wird einzeln bearbeitet und das Einwanderamt hat das Recht weitere Dokumente zu verlangen.
WICHTIG: Solang der Antrag bearbeitet wird MUSS Uruguay das Wohnland sein. Falls dies nicht der Fall ist, kommt der Antrag auf eine Warteliste solang der Antragsteller nicht im Land ist und wird nicht bearbeitet. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung sollte man sich auf eine sehr langsame Bürokratie vorbereiten, da dies heutzutage normalerweise weit über die 2 Jahre dauert.